Impressum
& Rechtshinweise
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mave DeeJay Service
Gothaer Straße 39, 12629 Berlin
Telefon: 030 80614933
Mobil: 0176 63383379
Email:
Internet:
Inhaber: Matthias Weiß
Steuernummer: 33/584/61795 Finanzamt Marzahn-Hellersdorf.
Verantwortlicher für den Inhalt der Webseite: MDS Eventmanagement
Rechtshinweis:
Die Inhalte dieser Website werden regelmäßig durch mave DeeJay Service
überprüft und aktualisiert. Sollten sich dennoch Fehler eingeschlichen haben, so
freuen wir uns über einen Hinweis per E-Mail an
.
Eine generelle Garantie oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der Daten und Inhalte wird nicht übernommen. Dies gilt auch für
alle Fremdinhalte des Internets, auf die wir per Hyperlinks verweisen.
Mit der Kontaktaufnahme zwecks Info-Anfragen oder Bestellungen per E-Mail,
erklärt sich der Anwender zur Verarbeitung seiner Daten in unserer EDV im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes einverstanden.
Die mave DeeJay Service Unternehmung behält es sich vor, bereit gestellte
Informationen zu ändern oder zu ergänzen. Inhalt und Struktur unserer
Website sind urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie Informationen oder
Daten dieser Website veröffentlichen oder vervielfältigen, so bedarf dies einer
Genehmigung durch uns. Dies gilt insbesondere für Texte, Textteile oder Bildmaterial.
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen mave DeeJay Service und seinen Vertragspartnern
(Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen mave DeeJay Service und Kunde entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- Einstellen von Werbung auf den Internetseiten von mave DeeJay Service
- das gesprochene Wort (ja, denn das zählt bei uns wirklich noch etwas)
Auf Wunsch wird gerne ein schriftlicher Gastspielvertrag erstellt und übersandt.
3. Rücktritt vom Vertrag/ von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens mave DeeJay Service ist möglich durch:
- technisch bedingte Ausfälle
- andere wichtige Gründe (Todesfall in der Familie ect.)
- Krankheit
- Unfall
- Tod
In diesem Falle wird (ausser bei Tod) durch ave DeeJay Service versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag/ von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlic / per eMail zu erfolgen.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch mave DeeJay Service verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von mave DeeJay Service, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/ der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.
Sofern mave DeeJay Service durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann,
hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an den mave DeeJay Service direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert:
a) Barzahlung vor/ während/ am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein von mave DeeJay Service genanntes Konto unmittelbar
nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 10 Werktagen nach
Rechnungseingang.
c) Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort bespochen
werden.
Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage.
(Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!
Alle angegebenen Preise verstehen sich incl. MWST.
6. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
7. Werbung
Werbung auf diesen Internetseiten ist grundsätzlich kostenpflichtig, da die Webseite von mave DeeJay Service keine Werbeplattform für Mitbewerber ist.
Ausgenommen hiervon sind gegenseitige Verlinkungen, wenn darüber eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem mave DeeJay Service
und seinen
Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Berlin
vereinbart.
12629 Berlin, 01.November 2009
Informationen zur GEMA:
Die Internetseite der GEMA: Website
Hintergrundinformationen: Link
Musik bei Hochzeitsfeiern (GEMA-Text):
"Rote Rosen soll es regnen...", "Ganz in Weiß mit einem Blumenstrauß" oder "Marmor, Stein und Eisen bricht..." - Lieder wie diese gehören zur Hochzeit wie das weiße Kleid und der Brautstrauß. Erst die Musik zaubert das romantische Ambiente und die richtige Stimmung. Die Band oder der DJ fehlen deshalb bei kaum einer Hochzeit.
Wer Musik in der Öffentlichkeit spielt darf aber nicht vergessen, dass die Urheber der Musik, also die Komponisten, Textdichter und Verleger, mit dieser Musik eine Leistung erbringen. Genau wie der Blumenlieferant oder der Hochzeitstortenbäcker, alle möchten für ihre jeweilige Leistung für die Hochzeit bezahlt werden. Und auch Musik entsteht nicht von selbst, sie ist das Resultat harter Arbeit. Ohne Einkommen können Komponisten, Textdichter und Musikverleger nicht leben, das heißt für das Brautpaar: Die Musikwiedergabe bei öffentlichen Hochzeiten ist nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig.
Dabei ist der Begriff der "Öffentlichkeit" im Urheberrecht sehr weit gefasst. So fallen nicht nur Hochzeiten, bei denen öffentlich zum Hochzeitstanz eingeladen wird, unter diesen Begriff. Öffentlich im Sinne des Urheberrechts sind auch alle Feiern, bei denen jedermann Zutritt hat oder Gäste anwesend sind, mit denen keine engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Grundsätzlich hilft auch die Anzahl der Gäste bei der Unterscheidung. Je größer der Kreis der Gäste ist, desto eher kann von einer öffentlichen Veranstaltung im Sinne des Urheberrechts gesprochen werden, da die Wahrscheinlichkeit der engen persönlichen Beziehung zu jedem einzelnen Gast damit sinkt.
Kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der Einzelne nicht darum kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch tatsächlich erhält. Diese Aufgabe übernimmt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte): Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte von 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten.
Die GEMA hat somit zwei Hauptaufgaben:
Sie hilft dem Musiknutzer, alle Rechte zur Musiknutzung unkompliziert zu erwerben und leitet die Lizenzzahlungen an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter. Wer Musik einsetzt, muss deshalb die Lizenz dafür bei der GEMA erwerben. Die Berater der GEMA Bezirksdirektionen helfen gerne bei der Anmeldung.
Wie bekommen Sie die nötige Lizenz?
Informieren Sie die GEMA-Bezirksdirektion über die geplante Hochzeitsfeier.
Geben Sie an, ob eine Band spielt oder ein DJ CDs auflegt oder einen Laptop benutzt. Außerdem benötigt die GEMA Angaben zur Raumgröße des Veranstaltungsortes.
Die GEMA berechnet die Vergütung aufgrund Ihrer Angaben nach dem entsprechenden Tarif.
Mit der Bezahlung des Vergütungsanspruchs besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Nutzung des Weltrepertoires der Musik.
Oft kümmert sich auch der Wirt um die GEMA-Anmeldung, dann übernimmt er die Zahlung und setzt Ihnen die Ausgaben auf die Rechnung.